1. Allgemeines

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die von uns mit unseren Geschäftspartnern abgeschlossen werden, also insbesondere für Kaufverträge, Werkverträge und Werklieferungsverträge. Für unsere Lieferungen und Leistungen, sowie Verträge mit Kunden und/oder Lieferanten sind daher ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller oder Lieferant etwas anderes vorschreibt. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder unseren Bedingungen widersprechen, haben keine Gültigkeit. Alle von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsergänzungen bzw. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Stillschweigen unsererseits gegenüber anders lautenden Bedingungen oder Vertragsbestimmungen gilt in keinem Fall als Zustimmung oder Anerkennung. Die Übernahme unserer Ware gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme durch den Vertragspartner freibleibend und unverbindlich. Das selbe gilt auch für Angaben in Katalogen, Plänen und Prospekten. Für Druck-, Schreib- und Rechenfehler haften wir nicht. Technische Angaben wie z.B. Gewichts- und Maßangaben, sowie Leistungsangaben gelten nur, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.

3. Auftragserteilung

Aufträge gelten von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG erst als angenommen wenn sie von uns auch schriftlich bestätigt sind. Mündliche und/oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit. Dasselbe gilt für Änderungen in unseren Auftragsbestätigungen, die vom Geschäftspartner durchgeführt wurden, auch diese bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit. Unsere Auftragsbestätigungen müssen innerhalb von 10 Tagen ab Absendung an unseren Geschäftspartner rechtswirksam unterfertigt von ihm an uns retourniert werden. Der Auftrag gilt allerdings auch dann von unserem Geschäftspartner als angenommen, wenn von ihm keine firmenmäßig unterfertigte Auftragsbestätigung an uns retourniert wird.
Hinweis: Von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG angegebene Lieferfristen sind abhängig vom Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Retournierung der Auftragsbestätigung (siehe Punkt 6 der AGB’s).

4. Stornierung des Auftrages

Bereits von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. Im Falle einer von uns schriftlich bestätigten Stornierung ist die Höhe der vom Geschäftspartner zu bezahlenden verschuldensunabhängigen Stornokosten (Pönale) abhängig vom Abwicklungsfortschritt der bestellten Produkte bzw. Leistungen, diese belaufen sich jedoch auf mindestens 10% der Auftragssumme. Kundenspezifische bzw. auftragsbezogene Produktionen und Werk -sowie Werklieferungsverträge können ab der zweiten Woche nach Auftragsannahme seitens Thermo-Cool Ing. Mulalic KG (= Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch Thermo-Cool Ing. Mulalic KG), nur mehr gegen eine verschuldensunabhängige Aufwandsentschädigung (Pönale) in der Höhe des kompletten Auftragswertes storniert bzw. gestoppt werden.

Änderungen betreffend Konstruktion und Ausführung der bestellten Ware bzw. Vertragsleistung berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt.

5. Preisstellung

Die von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG für Kaufgegenstände angegebenen Preise gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk in einer Standardverpackung, unverladen, unversichert, exkl. MwSt. und unverzollt. Die Entsorgung der Verpackung geht zu Lasten des Bestellers und wird nicht zurück genommen. Die Preisbindung in den von uns gelegten Angeboten beträgt 30 Tage vom Zeitpunkt der Übermittlung des Angebotes. Für Ersatzteile und Nachbestellungen gelten die Preise immer ab Werk zuzüglich Transportkosten.

6. Transporte und Lieferung

Der Erfüllungsort bei den von uns geschlossenen Rechtsgeschäften ist unsere Niederlassung oder der anderweitig gelegene Absendeort. Wünscht ein Kunde die Lieferung oder die Versendung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Bestimmungsort, so erfolgt diese Lieferung oder Versendung auf die Gefahr und die Kosten des Kunden. Transporte erfolgen somit auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Transportversicherungen werden nur über ausdrücklichen und schriftlichen Auftrag des Bestellers und für Rechnung des Bestellers gedeckt.
Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. Etwaige Beschädigungen oder Verluste sind vom Empfänger sofort bei Übernahme der Lieferung unter Geltendmachung der Ansprüche beim jeweiligen Spediteur schriftlich fest zu halten. Angaben über Lieferzeiten gelten, wenn nichts anderes von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG schriftlich vereinbart wurde, als annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der retournierten Auftragsbestätigung, nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten bei Thermo-Cool Ing. Mulalic KG. Höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die ohne unser Verschulden den Ablauf der Fertigung und Lieferung behindern und verzögern, berechtigen uns die Lieferfrist zu verlängern. Von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht, vom Auftrag zurück zu treten oder Schadensersatzansprüche zu stellen.
Vereinbarungen, die Pönaleforderungen des Geschäftspartners begründen könnten, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens Thermo-Cool Ing. Mulalic KG in der Auftragsbestätigung, um gültig zu sein.
Thermo-Cool Ing. Mulalic KG ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen und diese zu verrechnen. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt diese spätestens 6 Monate ab Bestelleingang als abgerufen.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.
Für den Fall des Zahlungsverzuges des Geschäftspartners, ist er verpflichtet, 14% Verzugszinsen (jährlich) aus dem zu seinen Lasten noch offenen Betrag samt allfälligen angemessenen Mahnspesen zu leisten. Der Käufer oder Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Ferner ist vereinbart, dass eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen Rechnungsforderungen und alle sonstigen Forderungen der Thermo-Cool Ing. Mulalic KG durch unsere Vertragspartner ausgeschlossen ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertragspartner Beanstandungen geltend macht. Auch die Abtretung von Rechten und Ansprüchen uns gegenüber an Dritte, aus den mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Rechnungsbetrag vollständig bei uns eingelangt ist.

Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, oder werden uns nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so sind wir berechtigt, die Lieferungen zu sistieren, bis der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt hat oder, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Diese Schadensersatzforderungen unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht und können entgangenen Gewinn sowie die Rückerstattung für bereits entstandene Spesen enthalten. Bei noch ausstehenden Lieferungen kann die Thermo-Cool Ing. Mulalic KG in den genannten Fällen auch Sicherheiten wie z.B. eine Bankgarantie einer inländischen Bank verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

Die Vereinbarung eines Deckungs- bzw. Haftrücklasses muss von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG in deren auftragsbezogener schriftlicher Auftragsbestätigung festgehalten sein um Gültigkeit zu haben. Einem eventuellen Deckungsrücklass von max. 10 % der Nettoauftragssumme, sowie einen Haftrücklass von max. 5 % der Nettoauftragssumme stimmen wir jedenfalls nur für Bestellungen ab einer Auftragssumme von € 10.000,– exkl. MwSt. zu. Der Haftrücklass von max. 5 % der Nettoauftragssumme wird von uns jedenfalls nur für eine Dauer von max. 12 Monaten ab Inbetriebnahme, bzw. max. 15 Monaten ab Lieferung, ablösbar gegen eine Bankgarantie, gewährt.

Für Nachlieferungen bzw. Ersatzteillieferungen wird in keinem Fall der Einbehalt eines Haft- und/oder Deckungsrücklasses zugelassen.

8. Gewährleistung und Haftung

Wir leisten nur dafür Gewähr, dass die von uns verkauften oder gelieferten Produkte bei Übergabe an den Kunden frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG festgehalten, bezieht sich die Gewährleistung somit lediglich auf die gelieferte Ware bzw. den gelieferten Bauteil. Im Falle des notwendigen Austausches eines Bauteiles werden Transportkosten für dessen Beschaffung sowie allfällig notwendige Arbeitsleistungen für den Austausch des bemängelten Teiles nach Aufwand an den Besteller verrechnet.

Der Kunde hat aber den Vertragsgegenstand in jedem Falle unverzüglich nach der Übergabe an ihn zu überprüfen. Zeigt sich dabei ein Mangel, so ist dieser vom Kunden unverzüglich – spätestens binnen acht Tagen nach Erhalt des Vertragsgegenstandes bei uns schriftlich zu reklamieren. Unterläßt der Kunde eine solche Reklamation so gilt das Produkt als genehmigt. In jedem Falle trifft den Kunden immer die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe des Vertragsgegenstandes an ihn vorhanden war.

Über die Gewährleistung der Mängelfreiheit hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners (bsplsw. auf entgangenen Gewinn, aus Mangelfolgeschäden etc.) sind jedenfalls ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist für alle Ansprüche der Kunden aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen beträgt sechs Monate. Eine allfällige davon abweichende Gewährleistungsfrist bedarf der Anführung in der Auftragsbestätigung der Thermo-Cool Ing. Mulalic KG. Tatsächlich gegebene Mängel werden nach unserer Wahl durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden behoben.

Voraussetzung für die Gewährleistung ist in jedem Falle auch die Einhaltung der Einsatzgrenzen und Werksvorschriften, sowie die Berücksichtigung der in den Beilagen angeführten Hinweise für Betrieb, Wartung und Installation. Bei Nichtberücksichtigung, sowie Fremdeingriffen, besteht keinesfalls ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners. Für Mängel, Fehler, Schäden und Störungen an den von uns verkauften Vertragsgegenständen, welche auf einen unsachgemäßen Gebrauch, auf nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder durch Dritte, sowie auf äußere Einflüsse (z.B. Unfall, Feuer, Feuchtigkeit, Dämpfe, Vandalismus) zurückzuführen sind, trifft uns somit keinerlei Haftung. Das selbe gilt für Verschleißteile. Keinesfalls leisten wir ferner Gewähr bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs- und/oder Bedienungsanleitungen, bei fehlerhafte Montage oder Einsatz unter außergewöhnlichen Bedingungen. Die Gewährleistung gilt somit insbesondere auch nicht für Mängel, die aufgrund schlechter Aufstellung durch den Käufer oder dessen Beauftragten verursacht wurden und für Mängel, die auf schlechte Instandhaltung, mangelhafte oder ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Dritte ausgeführte Reparaturen oder Änderungen durch Dritte, sowie aufgrund normaler Abnützung zurückzuführen sind.

Für die Kosten einer durch den Käufer vorgenommenen Mängelbehebung haben wir jedenfalls nur dann aufzukommen, wenn hierzu vorab eine schriftliche Zustimmung von uns erteilt wurde.

Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.

Eine Verlängerung der Gewährleistung tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.

Für gelieferte Ersatzteile gilt die Gewährleistung nur für Material ab Werk. Wird der bemängelte und bauseits ausgetauschte Teil nicht innerhalb von 10 Tagen an uns frachtfrei retourniert, so gilt der beanstandete Teil nicht im Sinne des Gewährleistungsrechtes als ersatzpflichtig und wird von uns an den Besteller verrechnet.

Die Anfechtung eines mit uns geschlossenen Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

9. Schadenersatzansprüche

Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen von Geschäftspartnern gegenüber Thermo-Cool Ing. Mulalic KG beträgt sechs Monate. Auch jedwede Schadenersatzansprüche von Geschäftspartnern aus mangelhaften Leistungen bedürfen in jedem Falle der rechtzeitigen vorherigen Reklamation gemäß dem obigen Punkt 8.

Schadenersatz leisten wir bei sonstigem Ausschluss nur bei einem uns zuzurechnenden Vorsatz oder einer uns zuzurechnenden groben Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden, die aufgrund von vom Besteller durchgeführten Arbeiten, die im Zuge des Austausches eines bemängelten Lieferteiles erforderlich waren (z.B. Wiederbefüllung eines Rohrleitungssystems, etc.), entstehen.

Für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden wird kein Ersatz geleistet. Über die Forderungen auf mängelfreie Lieferung oder Vertragserfüllung -bzw. auf einen ggf. erforderlichen Austausch des bemängelten Teiles- durch das Personal von Thermo-Cool Ing. Mulalic KG (oder eines von ihr Beauftragten) hinausgehende Forderungen bzw. Ansprüche, welcher Art auch immer, also auch auf Vergütung von Schadenersatz, auf Ersatz für Gewinnentgang, sowie auf Schadenersatz für Folgeschäden, sind demgemäß ausgeschlossen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Sach- und Vermögensschäden, verursacht durch den Liefergegenstand. Der Käufer bzw. Vertragspartner verpflichtet sich, den Lieferanten und dessen Lieferungen von allfälligen Rechtsansprüchen Dritter frei zu halten.

10.Eigentumsvorbehalt

Bei Kaufgeschäften behalten wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises bei uns vor. Die Ware bleibt daher bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Thermo-Cool Ing. Mulalic KG. Jede Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist unter allen Umständen unzulässig, falls dennoch unzulässiger Weise vor vollständiger Bezahlung eine Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt, so gilt gleichzeitig der diesbezügliche Erlös bzw. die Forderung hierauf bis zur Höhe des Kaufpreises aus dem Vorbehaltskauf als an die Thermo-Cool Ing. Mulalic KG abgetreten.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus den mit uns geschlossenen Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich Wien. Für alle solche Streitigkeiten wird daher ausdrücklich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

Alle von uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, unterliegen ausschliesslich österreichischem Recht.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.